Gäste, die aus dem Ausland (inkl. EU) anreisen, müssen unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit eventuell zusätzliche Einreisevorschriften beachten. (siehe unten)
Quarantänepflichtige und Gäste mit Symptome (auch Geimpfte und Genesene) dürfen nicht bei uns übernachten.
Es gilt 3G (ab 12 Jahre): vollständige Geimpfte (min. 14 Tage), Genesene (min. 28 Tage; max. 3 Monate). Entsprechende Nachweise müssen beim Check-in vorlegt werden.
Ausnahme: Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. In den Ferienzeiten muss ein negativer Testnachweis beim Einchecken vorlegt werden.
Testnachweis: PCR Test (max. 48 Stunden alt) oder ein durch geschultes Personal geführten PoC Antigen Schnelltests (max. 24 Stunden alt), jedoch keine Selbsttests.
FFP2 Maskenpflicht gilt im ganzen Haus für Gäste ab 6J, auch Geimpfte, Genesene, und Getestete.
Check-in ist von 17 bis 21 Uhr möglich. Aufgrund der Corona Auflagen ist ein Spät Check-in nur in äußersten Notfällen (z.B. Unfall) möglich. Bitte, planen Sie extra Zeit für eventuelle Staus, usw. ein.
Laut Verordnung muss die Einhaltung der Regeln und Maskenpflicht vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.